01. Oktober 2026

Revidiertes Polizeigesetz tritt am 1. Dezember in Kraft

(Kanton ZH). Die vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Polizeigesetzes tritt am 1. Dezember 2026 in Kraft. Auf denselben Zeitpunkt hat der Regierungsrat auch die neue Verordnung zur polizeilichen Datenbearbeitung mit den entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen. Mit dem revidierten Gesetz und der dazugehörigen Verordnung werden die Grundlagen für die wirksame Kriminalitätsbekämpfung in der Polizeiarbeit und für mehr Sicherheit im Kanton Zürich gestärkt.

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Neues Register startet: Behörden erhalten neues Instrument gegen Geldwäscherei

(Schweiz). Mit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes hat das schweizerische Transparenzregister am 1. Oktober 2026 seinen Betrieb aufgenommen. Dies, nachdem eine mehrstufige Pilotphase mit rund 2'500 interessierten Unternehmen erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Ab heute muss sich jede meldepflichtige Rechtseinheit einmalig im Register eintragen und alle Änderungen bei den wirtschaftlich berechtigten Personen melden. Die Daten- und Informationssicherheit des Transparenzregisters stehen dabei an oberster Stelle.

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