Bezirksgericht Winterthur ZH: Deutscher (28) wegen Mord an Bub (†1) angeklagt
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Er soll den einjährigen Sohn seiner Freundin schwer misshandelt haben – bis der Bub gestorben ist.
Nun muss sich der deutsche Handwerker vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten.
Ein Handwerker (28) soll im Frühling 2021 in Winterthur den Sohn (†1) seiner Freundin so schwer misshandelt haben, dass dieser an den Folgen starb. Vor Gericht droht dem Beschuldigten eine langjährige Freiheitsstrafe.
Die Staatsanwaltschaft will den Deutschen für 15 Jahre ins Gefängnis schicken. Nach Verbüssung der Strafe soll er die Schweiz für 15 Jahre verlassen müssen, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Die Verhandlung findet am kommenden Mittwoch am Bezirksgericht statt.
Kind mehrfach attackiert
Die neun Seiten umfassende Anklageschrift schildert das Grauen vom Frühling 2021 in sachlichen Worten. Die Vorfälle ereigneten sich jeweils dann, wenn die Mutter des 20 Monate alten Knaben aus dem Haus war und der Beschuldigte auf das Kleinkind aufpassen sollte.
Die erste dokumentierte Gewalttat fand am 1. Mai 2021 statt. Der Mann soll das Kind mit einem nicht bekannten Gegenstand ins Gesicht geschlagen haben – ohne dass dieses dabei gravierende Schäden davontrug. Weil die Wahrscheinlichkeit aber vorhanden war, wertet die Anklage den Vorfall als versuchte schwere Körperverletzung.
Nach mehreren anderen unterschiedlich schweren Attacken kam es laut Anklage zwischen dem 30. Mai und dem 3. Juni 2021 zu der folgenschweren Misshandlung, die das Kind knapp zwei Wochen später das Leben kostete.
Der Beschuldigte soll den Jungen, der durch die früheren Angriffe bereits gezeichnet und geschwächt war, am Oberkörper gepackt und mehrere Male gewaltsam hin und her geschüttelt haben. Die Verletzungen, die das Kind dabei erlitt, führten zum Tod. Es starb am 12. Juni 2021 an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas.
Das Kind war ihm lästig
Das Motiv für die Tat war gemäss Staatsanwaltschaft geradezu lapidar: Das Kind sei dem Beschuldigten lästig geworden, weil es häufig bei seiner Mutter – also seiner Freundin – im Bett schlief und er es immer wieder betreuen musste.
Zur Rolle der Mutter macht die Anklageschrift keine Angaben. Es bleibt deshalb offen, ob sie Verdacht schöpfte oder auf irgendeine Art versuchte, dem Kind zu helfen.
Laut Anklage konnte der Bub wegen einer Verletzung plötzlich nicht mehr gehen, sondern krabbelte nur noch. Davon abgesehen sollen die Verletzungen von aussen jedoch kaum erkennbar gewesen sein.
Neben den Gewalttaten gegenüber dem Kind werden dem Mann zudem Drogendelikte vorgeworfen. So soll er zusammen mit seiner Partnerin rund ein bis zwei Gramm Cannabis täglich konsumiert haben. Gemeinsam sollen sie zudem einige hundert Gramm davon verkauft haben.
Quelle: blick.ch / SDA
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